
Inhalt
Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners
Das Serviceangebot der Geschäftsstellen des Einheitlichen Ansprechpartners umfasst folgende Leistungen:
- Aufbereitung (Recherche) und Bereitstellung von Informationen,
- Erteilung allgemeiner Auskünfte,
- Herstellung von Direktkontakten zwischen Dienstleistern und der jeweils zuständigen Behörde,
- Information an die Dienstleister, welche Verfahren/ Formalitäten und welche rechtlichen Anforderungen für die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit bis hin zur Gewerbeabmeldung/ Betriebsübergabe zu erfüllen sind,
- Koordinierung von Anliegen gegenüber zuständigen Behörden (Lotsenfunktion)
- Entgegennahme und Weiterleitung von Verfahrenskorrespondenz sowie Rückmeldung bei fehlenden Unterlagen nach Aufforderung durch die Behörde,
- Beantwortung von Rückfragen (elektronisch, telefonisch, mündlich),
- Auskunft zum jeweiligen Bearbeitungsstand
Ausgenommen vom Anwendungsbereich der EG-Dienstleistungsrichtlinie sind insbersondere:
- Finanzdienstleistungen,
- Verkehrsdienstleistungen,
- Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen,
- Gesundheitsdienstleistungen,
- der Bereich des Steuer- und Arbeitsrechts sowie des Arbeitsschutzes,
- Baugenehmigungsverfahren,
- soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung und der Unterstützung von Familien und dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftiger Personen, die vom Staat, durch von ihm beauftragte Dienstleistungserbringer oder durch von ihm als gemeinnützig aner-kannte Einrichtungen erbracht werden.