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Die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners werden in Thüringen durch einheitliche Stellen nach dem Thüringer ES-Errichtungsgesetz vom 8. Juli 2009 (GV BL. S. 592, 596) und dem Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (§§ 71a ff) ausgeübt. Diese Aufgaben wurden den Industrie- und Handelkammern, den Handwerkskammern, der Architektenkammer, der Ingenieurkammer, der Landestierärztekammer, der Steuerberaterkammer, der Rechtsanwaltskammer sowie dem Landesverband der Freien Berufe Thüringen e.V. übertragen. Die Einheitlichen Ansprechpartner handeln durch ihre EA-Geschäftsstellen. Die EA-Geschäftstellen befinden sich in den Thüringer Industrie- und Handelskammern sowie in den Thüringer Handwerkskammern an den Standorten in Erfurt, Gera und Suhl.
Zum Anzeigen der EA-Geschäftsstellen des jeweiligen Kammerbezirks der
Industrie- und Handelskammer oder
der Handwerkskammer klicken Sie bitte im Bild oder benutzen Sie das Navigationsmenü .
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Wenn Sie nicht wissen, ob Ihre Tätigkeit der Industrie- und Handelskammer, dem Handwerk oder den Freien Berufen zugeordnet wird oder in welchem Landkreis sich Ihr Geschäftsstandort befindet, können Sie sich über das
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